Kita- und Schulbegleitung
Inklusionshilfe für Kinder und Jugendliche
Das Projekt ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, seelischen oder psychischen Beeinträchtigungen. Sie richtet sich an junge Menschen mit festgestelltem Unterstützungsbedarf in Kindertageseinrichtungen und Schulen und wird als individuelle 1-zu-1-Begleitung umgesetzt. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Bildungssystem sowie die Förderung von Lernen, sozialer Integration und Selbstständigkeit.Die Maßnahme basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des Bundesteilhabegesetzes, des Sozialgesetzbuches und der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Finanzierung erfolgt in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) sowie zuständigen Jugend- oder Sozialämtern.
Die Maßnahme basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des Bundesteilhabegesetzes, des Sozialgesetzbuches und der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Finanzierung erfolgt in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) sowie zuständigen Jugend- oder Sozialämtern.
Für wen sind wir da?
Nicht alle Kinder und Jugendliche haben die gleichen Voraussetzungen, gute Bildung zu erfahren und sich auf ein selbstbestimmtes Leben vorzubereiten. Deshalb unterstützen wir junge Menschen mit körperlichen, seelischen oder psychischen Beeinträchtigungen in der Kita, in der Schule und auf dem Weg zum Schulabschluss. Mit einer 1-zu-1-Betreuung begleiten wir die Kinder im Alltag – individuell fordernd und fördernd, persönlich und verlässlich – und moderieren den Austausch mit Lehrern und familiärem Umfeld.
Was wir erreichen wollen:
Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung. Dieses Recht ist gesetzlich verankert – im Bundesteilhabegesetz, im Sozialgesetzbuch und in der UN-Behindertenrechtskonvention. Ziel unserer Inklusionshilfe ist es, Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf das öffentliche Bildungsangebot – vom Kindergarten bis zum erfolgreichen Schulabschluss – zugänglich zu machen und nachhaltig zu nutzen. Denn Freude am Lernen, soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit sind die Grundlagen für ein selbstbestimmtes Leben – unabhängig davon, welche Herausforderungen ein Kind mitbringt.
Wo können wir helfen?
Unsere Arbeit beginnt oft in der Kita und begleitet die Kinder durch die Schulzeit – individuell, verlässlich und mit dem Ziel, nachhaltig Teilhabe und geistige Entwicklung zu ermöglichen. Dabei unterstützen wir Kinder mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen körperlicher, psychischer und seelischer Natur.
- Bei körperlichen Einschränkungen, wie beispielsweise Spina bifida, Epilepsie oder Diabetes, helfen wir bei Mobilität, Orientierung oder medizinisch-pflegerischen Aufgaben im Alltag.
- Bei kognitiven oder entwicklungsbezogenen Besonderheiten, etwa Trisomie 21, FASD oder Autismus, begleiten wir einfühlsam bei Kommunikation, Reizverarbeitung und sozialem Miteinander.
- Bei seelischen Belastungen oder psychosozialen Auffälligkeiten, wie ADHS, Depressionen, Gewalterfahrungen oder gestörter Sozialisation, geben wir Struktur, Sicherheit und emotionale Stabilität.
Sind solche Einschränkungen durch eine ärztliche Diagnose belegt, greift der gesetzliche Anspruch zur Kostenübernahme durch soziale Träger wie den LVR, Jugend- oder Sozialämter.
Wie arbeiten wir?
So einzigartig wie die Kinder, so individuell sind auch die Persönlichkeiten, die sie betreuen. Das vertrauensvolle Miteinander steht bei uns deshalb an erster Stelle. Wir nehmen uns Zeit, die begleitende Person genau auf die Persönlichkeit, Bedürfnisse und Interessen des Kindes abzustimmen. Unsere Inklusionshelfer*innen bringen neben fachlichem Know-how vor allem Lebenserfahrung, Einfühlungsvermögen und eine motivierende Fürsorge mit.
Im Schul- und Kita-Alltag agieren unsere Helfer*innen meist im Hintergrund: In einem typischen Rahmen von 20 bis 45 Stunden pro Woche unterstützen sie bei der Strukturierung von Lernzeiten, begleiten zu Therapien, fördern soziale Interaktion und geben Impulse zur Selbstständigkeit. Gleichzeitig beobachten sie sensibel Herausforderungen und Erfolge und stimmen ihre Arbeit eng mit dem Umfeld ihrer Schützlinge – Eltern, Lehrkräften und Therapeut*innen – ab.
Dazu gehören kurze tägliche Rücksprachen, um Erfolge zu feiern, Grenzen zu erkennen und bei Bedarf sofort nachzujustieren. So entsteht ein lebendiges Netzwerk aus allen Beteiligten – ein sicherer Rahmen, in dem Kinder wachsen, lernen und ihr Potenzial entfalten können.
Organisatorisches
Die Kita- und Schulbegleitung für benachteiligte Kinder und Jugendliche ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Sie ist bundesgesetzlich geregelt und wird von Ländern und Kommunen finanziert – in NRW sind das der Landschaftsverband Rheinland (LVR), Sozialamt bzw. Jugendamt. Voraussetzung ist eine ärztliche Diagnose, die den Förderbedarf des Kindes oder Jugendlichen attestiert.
Die praktische Betreuungsarbeit übernimmt der alpha e. V. als sozialer Dienstleister. Er steht betroffenen Familien auch im Vorfeld der Antragstellung beratend zur Seite.
Ihr Kontakt:
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