Kita- und Schulbegleitung

Inklusionshilfe für Kinder und Jugendliche

Das Projekt ist eine Leistung der Ein­gliederungs­hilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, seelischen oder psychischen Be­ein­trächti­gungen. Sie richtet sich an junge Menschen mit fest­gestelltem Unter­stützungs­bedarf in Kinder­tages­ein­richtungen und Schulen und wird als individuelle 1-zu-1-Begleitung umgesetzt. Ziel ist die gleich­berechtigte Teilhabe am öffentlichen Bildungs­system sowie die Förderung von Lernen, sozialer Integration und Selbst­ständig­keit.Die Maßnahme basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des Bundes­teil­habe­gesetzes, des Sozial­gesetz­buches und der UN-Behinder­ten­rechts­kon­vention. Die Finanzierung erfolgt in Kooperation mit dem Land­schafts­verband Rheinland (LVR) sowie zuständigen Jugend- oder Sozialämtern.

Die Maßnahme basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des Bundes­teil­habe­gesetzes, des Sozial­gesetz­buches und der UN-Behinder­ten­rechts­kon­vention. Die Finanzierung erfolgt in Kooperation mit dem Land­schafts­verband Rheinland (LVR) sowie zuständigen Jugend- oder Sozialämtern.

Für wen sind wir da?

Nicht alle Kinder und Jugendliche haben die gleichen Voraus­setzungen, gute Bildung zu erfahren und sich auf ein selbst­be­stimmtes Leben vorzu­bereiten. Deshalb unterstützen wir junge Menschen mit körperlichen, seelischen oder psychischen Be­ein­trächti­gungen in der Kita, in der Schule und auf dem Weg zum Schul­abschluss. Mit einer 1-zu-1-Betreuung begleiten wir die Kinder im Alltag – individuell fordernd und fördernd, persönlich und verlässlich – und moderieren den Austausch mit Lehrern und familiärem Umfeld.

Was wir erreichen wollen:

Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung. Dieses Recht ist gesetzlich verankert – im Bundes­teil­habe­gesetz, im Sozial­gesetzbuch und in der UN-Behinderten­rechts­kon­vention. Ziel unserer Inklusions­hilfe ist es, Kindern mit besonderem Unter­stütz­ungs­bedarf das öffentliche Bildungs­angebot – vom Kindergarten bis zum er­folg­reichen Schul­ab­schluss – zugänglich zu machen und nachhaltig zu nutzen. Denn Freude am Lernen, soziale Teilhabe und Chancen­gerechtigkeit sind die Grundlagen für ein selbst­be­stimmtes Leben – unabhängig davon, welche Heraus­forderungen ein Kind mitbringt.

Wo können wir helfen?

Unsere Arbeit beginnt oft in der Kita und begleitet die Kinder durch die Schulzeit – individuell, verlässlich und mit dem Ziel, nachhaltig Teilhabe und geistige Entwicklung zu ermöglichen. Dabei unterstützen wir Kinder mit ganz unter­schiedl­i­chen Heraus­forderungen körperlicher, psychischer und seelischer Natur.

  • Bei körperlichen Einschränkungen, wie beispiels­weise Spina bifida, Epilepsie oder Diabetes, helfen wir bei Mobilität, Orientierung oder medizinisch-pfleger­ischen Aufgaben im Alltag.
  • Bei kognitiven oder ent­wicklungs­bezogenen Besonder­heiten, etwa Trisomie 21, FASD oder Autismus, begleiten wir einfühlsam bei Kommu­nikation, Reiz­verarbeitung und sozialem Miteinander.
  • Bei seelischen Belastungen oder psycho­sozialen Auf­fällig­keiten, wie ADHS, Depressionen, Gewalt­er­fahrungen oder gestörter Sozialisation, geben wir Struktur, Sicherheit und emotionale Stabilität.

Sind solche Ein­schränk­ungen durch eine ärztliche Dia­gnose belegt, greift der gesetzliche Anspruch zur Kosten­über­nahme durch soziale Träger wie den LVR, Jugend- oder Sozialämter.

Wie arbeiten wir?

So einzigartig wie die Kinder, so individuell sind auch die Persön­lich­keiten, die sie betreuen. Das vertrauens­volle Miteinander steht bei uns deshalb an erster Stelle. Wir nehmen uns Zeit, die begleitende Person genau auf die Per­sön­lichkeit, Bedürfnisse und Interessen des Kindes abzustimmen. Unsere Inklusions­helfer*innen bringen neben fachlichem Know-how vor allem Lebens­erfahrung, Ein­fühlungs­ver­mögen und eine motivierende Fürsorge mit.

Im Schul- und Kita-Alltag agieren unsere Helfer*innen meist im Hintergrund: In einem typischen Rahmen von 20 bis 45 Stunden pro Woche unterstützen sie bei der Struktu­rierung von Lernzeiten, begleiten zu Therapien, fördern soziale Interaktion und geben Impulse zur Selb­ststän­digkeit. Gleichzeitig beobachten sie sensibel Heraus­forderungen und Erfolge und stimmen ihre Arbeit eng mit dem Umfeld ihrer Schützlinge – Eltern, Lehrkräften und Therapeut*innen – ab.

Dazu gehören kurze tägliche Rücksprachen, um Erfolge zu feiern, Grenzen zu erkennen und bei Bedarf sofort nach­zu­justieren. So entsteht ein lebendiges Netzwerk aus allen Beteiligten – ein sicherer Rahmen, in dem Kinder wachsen, lernen und ihr Potenzial entfalten können.

Organisatorisches

Die Kita- und Schul­begleitung für benach­teiligte Kinder und Jugendliche ist eine Leistung der Ein­glieder­ungs­hilfe. Sie ist bundes­gesetzlich geregelt und wird von Ländern und Kommunen finanziert – in NRW sind das der Land­schafts­verband Rheinland (LVR), Sozialamt bzw. Jugendamt. Voraus­setz­ung ist eine ärztliche Diagnose, die den Förderbedarf des Kindes oder Jugendlichen attestiert.

Die praktische Betreuungs­arbeit übernimmt der alpha e. V. als sozialer Dienst­leister. Er steht betroffenen Familien auch im Vorfeld der Antrag­stellung beratend zur Seite.

Ihr Kontakt:

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