Pflegefamilien und ­Erziehungsstellen

Kindern Zukunft ermöglichen

Der alpha e. V. unterstützt Pflege­familien nach § 33.1 SGB VIII und Erziehungs­stellen nach § 33.2 SGB VIII, die Kinder und Jugendliche aus belasteten Lebens­situationen aufnehmen. Wir begleiten Familien fachlich und persönlich – von der Vorbereitung bis zur lang­fristigen Betreuung – und stärken stabile Lebensorte für Entwicklung, Schutz und Teilhabe.

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Als aktives Mitglied der Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland verpflichten wir uns zu gemeinsamen Qualitätsstandards und entwickeln diese kontinuierlich weiter.

Für wen sind wir da?

Unser Angebot richtet sich an Menschen, die sich vorstellen können, einem Kind oder Jugendlichen ein Zuhause zu geben. Wir suchen Familien, Paare sowie Einzel­personen mit Geduld, Offenheit und Verant­wortungs­­gefühl. Päda­gogische Vorer­fahrungen sind bei Pflegeeltern willkommen, aber nicht zwingend erforderlich. Für Erziehungs­stellen ist eine ent­sprechende fachliche Qualifikation Voraus­set­zung. Entscheidend sind eine stabile Lebens­si­tuation, Zeit für Beziehung und die Bereitschaft, Verant­wortung zu übernehmen.

Ein Taschenkompass

Was wir erreichen wollen:

Kinder und Jugendliche sollen in einer Familie Sicherheit, Stabilität und verlässliche Beziehungen erleben. Wir möchten ihnen einen Ort bieten, an dem sie zur Ruhe kommen, Vertrauen aufbauen und neue Perspektiven für ihr Leben entwickeln können. Gleichzeitig unterstützen wir Pflege­familien und Erziehungs­stellen dabei, den verant­wort­ungs­vollen Alltag zu gestalten – mit fachlicher Beratung, Beglei­tung und verläss­licher Unter­stützung.

Kinder brauchen ein Zuhause

Manche Kinder können zeitweise oder dauerhaft nicht in ihrer Herkunfts­familie leben. In solchen Situationen brauchen sie ein sicheres Umfeld, verlässliche Beziehungen und Menschen, die ihnen Orientierung geben.

Wir begleiten unter­schiedliche For­men familiärer Hilfen:

  • Pflege­familien für Kinder und Jugendliche in verschie­denen Lebenslagen
  • Erziehungs­stellen als besondere Form der Pflegefamilie mit pädago­gischer Fachlichkeit
  • Verwandten- und Netz­werk­pflege
  • Pflegeplätze für unbegleitete minder­jährige geflüchtete Kinder und Jugendliche
  • Familiäre Bereitschafts­betreuung (FBB) für kurzfristige Aufnahmen

Die Gründe für eine Unter­bringung sind vielfäl­tig: Über­forderung der Herkunfts­familie, Krisen, belastende Lebens­situationen oder langfristige Unter­stützungs­bedarfe.

Pflege­verhältnisse können befristet oder auf Dauer angelegt sein. Immer steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Entscheidend ist, Kindern ein verläss­liches Zuhause, einen geschützten Alltag, stabile Beziehungen und neue Entwick­lungs­möglich­keiten zu eröffnen.

Ein gutes Umfeld zum Wachsen

Pflege­familien und Erziehungs­stellen sollten insbesondere mitbringen:

  • Zeit, Geduld und Einfühlungs­vermögen
  • ausreichend Wohnraum
  • Belast­barkeit und die Bereitschaft, sich Heraus­forderungen zu stellen
  • Humor und eine positive Lebens­einstellung
  • Offenheit für die Geschichte des Kindes und seiner Familie
  • Bereitschaft zur Zusammen­arbeit mit Fach­beratung und Jugendamt

Für Erziehungs­stellen ist zusätzlich eine pädagogische Qualifi­kation erforderlich.

Gleichzeitig stehen wir Ihnen von Anfang an zur Seite. Unsere Unter­stützung umfasst:

  • Sorgfalt im Bewerbungs­prozess und intensive Beratung vor Aufnahme eines Kindes
  • kontinu­ierliche Beratung im Alltag
  • Unter­stützung in Krisen und Konflikt­en
  • Begleitung im Kontakt mit Herkunfts­familien
  • Zusammen­arbeit und Vernetzung mit Jugendämtern und weiteren Beteiligten
  • Fortbildungen, Austausch­möglichkeiten und Veran­staltungen

Organisatorisches

Pflegeverhältnisse sind Leistungen der Jugend­­hilfe nach §§ 27, 33 SGB VIII.

Pflege­familien (§ 33.1) begleiten wir in enger Koope­ration mit der Stadt Wuppertal. Mehr dazu: wuppertal.de/­microsite/pflegekinder/index.php

Erziehungsstellen (§ 33.2) unterstützen wir nach den Qualitäts­standards der Trä­ger­konferenz der Erzie­hungs­stellen im Rheinland. Mehr dazu: tk-erziehungsstellen-rheinland.de

Pflegefamilien und Erziehungs­stellen erhalten finanzielle Leistungen gemäß § 39 SGB VIII. Diese decken den Lebens­unterhalt des Kindes ab und enthalten eine Aner­kennung für die Er­ziehungs­leistung. Bei Erziehungs­stellen wird darüber hinaus die besondere fachliche Quali­fikation berücksichtigt.

Wenn Sie darüber nachdenken, ein Pflegekind aufzunehmen, beraten wir Sie gerne!

Ihr Kontakt:

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