Stationäre heilpädagogische 5-Tage-Gruppe
Unter der Woche gut begleitet, am Wochenende zu Hause
Die 5 Tage Gruppe ist eine zeitlich begrenzte oder kompensatorische Form der Hilfe für Kinder / Jugendliche und deren Familien. Die Kinder leben in der Zeit von Sonntag 17.00 Uhr bis Freitag 17.00 Uhr in der Gruppe und am Wochenende zu Hause bei ihren Familien. Damit die Eltern ihre Erziehungsverantwortung wieder vollständig übernehmen können, werden sie intensiv unterstützt und begleitet.
Zielgruppe:
- Für Kinder, deren Eltern aktuell mit der Erziehung und Förderung überfordert sind. Voraussetzung ist die Bereitschaft der Eltern zur intensiven Mitarbeit, um die Erziehungsverantwortung wieder zu übernehmen.
- Für Kinder, deren Eltern aufgrund ihrer individuellen Lebensbedingungen den Alltag, die Erziehung, und Förderung des Kindes nicht ausreichend gewährleisten können
- Dauer des Aufenthaltes mittelfristig, in Ausnahmen langfristig
- Die Gruppe bietet Platz für acht Mädchen und Jungen im Alter von 6–12 Jahren bei Aufnahme.
So arbeiten wir
- Partizipatorische, wertschätzende Grundhaltung
- Heilpädagogische Förderung aus der Mitte
- Klare Zielvereinbarungen
- Ständige Reflexion des Prozesses
- Einbeziehung des gesamten hilfreichen Familiensystems insbesondere der Geschwisterkinder
- Vernetzung der sozialen Systeme
Inhalte unserer Arbeit
- Pädagogische Eingangsdiagnostik
- Vermittlung und Stärkung der Erziehungskompetenz durch intensive Elternarbeit innerhalb der Gruppe und aufsuchend
- Stabilisierung und Entlastung des Familiensystems
- Entwickeln von Lösungs- und Handlungsstrategien
- Individuelle heilpädagogische Förderung des Kindes
- Schulische Förderung
- Vermittlung von Freizeitinteressen beim Kind, gemeinsame Aktivitäten
- Entwicklung von Krisen-Notfallplänen
Voraussetzungen / Betreuungszeiten
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit
- Sicherstellung des Kindeswohls außerhalb der Betreuungszeiten
- Von Sonntagnachmittag bis Freitagnachmittag.
- Teile der Schulferien verbringen die Kinder in ihren Familien.
Rechtliche Grundlagen
- § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 36 SGB VIII
- § 34 SGB VIII Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
- Kostenträger ist das jeweilige Jugendamt
Ihr Kontakt:
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